Gutachterausschüsse im Freistaat Bayern Gutachter­aus­schüsse im Freistaat Bayern
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Zuständig für Immobilienwertgutachten, wertermittlungsrelevanten Daten, Bodenrichtwerte bzw. ganz allgemein Fragen zur Wertermittlung ist jeweils der Gutachterausschuss des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dessen Gebiet fragliche Immobilien liegt.

Geben Sie in das Suchfeld die Gemeinde oder den Landkreis ein in der das Objekt liegt um die Kontaktdaten des zuständigen Gutachterausschuss zu bekommen.

Hinweis: Für die Neuberechnung der Grundsteuer im Freistaat Bayern werden keine Bodenrichtwerte benötigt.

Immobilien­markt­bericht Bayern 2022

Der Obere Gutachterausschuss Bayern hat in Zusammenarbeit mit den bayerischen Gutachterausschüsse den fünften Immobilienmarktbericht Bayern erarbeitet.

Am 23. Juni 2022 wurde der Bericht durch Frau Ingrid Simet, Ministerialdirektorin im Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr und Herrn Maximilian Karl, Vorsitzender des Oberen Gut­achter­aus­schus­ses für Grundstücks­werte im Freistaat Bayern vorgestellt (Pressemitteilung StMB).

Eine Zusammenfassung (*.pdf |1,8 MB)  kann eingesehen werden. Der Bericht kann auf boris-bayern.de käuflich erworben werden.

Immobilien­markt­bericht Deutschland 2021

Der Arbeitskreis der Oberen Gutachterausschüsse (AK OGA) hat  den  Immobilienmarktbericht für Deutschland 2021 veröffentlicht.

Grundlage des Immobilienmarktberichts sind Daten aus den jährlich knapp 1 Mio. Kaufverträgen, die den Gutachterausschüssen in Deutschland zur Auswertung vorliegen. Autoren sind Vorsitzende der Oberen Gutachterausschüsse oder Leiter von Zentralen Geschäftsstellen in Deutschland sowie Wissenschaftler des Bundesamts für Bauwesen und Raumordnung (BBSR).

Weitere Details finden Sie auf www.immobilienmarktbericht-deutschland.info.

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