Gutachterausschüsse im Freistaat Bayern Gutachter­aus­schüsse im Freistaat Bayern
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Gutachten

Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte erstellen auf Antrag Gutachten über den Verkehrswert von unbebauten und bebauten Grundstücken sowie über den Wert von Rechten, die an Grundstücken lasten. Die Gutachterausschüsse fertigen darüber hinaus auch Gutachten über entschädigungsrechtliche Sachverhalte in Enteignungsverfahren und ermitteln im Rahmen von städtebaulichen Sanierungsverfahren die sanierungsbedingten Bodenwerterhöhungen.

Verkehrswertgutachten werden durch die Gutachterausschüsse ausschließlich auf Antrag von Eigentümern, Inhabern von Rechten, Behörden, Gerichten und Justizbehörden gefertigt.

Definition Verkehrswert

Ermittelt werden dabei Verkehrswerte (Marktwerte), „die in dem Zeitpunkt, auf den sich die Wertermittlung bezieht im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wären“.

Gesetzliche Grundlage

Gesetzliche Grundlage für die Ausfertigung von Gutachten sind die Inhalte des Baugesetzbuches (BauGB) und der Immobilien­wertermittlungs­verordnung (ImmoWertV). Darüber hinaus werden auch die Inhalte der Sachwert-, Vergleichswert- und der Ertragswert­richtlinie berücksichtigt. Die Gutachten haben keine bindende Wirkung, außer es ist gesetzlich bestimmt oder vereinbart.

Antragstellung

Anträge auf die Ermittlung von Verkehrswerten können bei den Geschäftsstellen der zuständigen Gutachterausschüsse gestellt werden.

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Trendabfrage­ 1. Halbjahr 2024

In Zeiten sich änderndem Verhalten auf dem Immobilienmarkt sind kurzfristige Indikatoren für die Marktteilnehmer hoch relevant.

Als Beitrag der bayerischen Gutachterausschüsse zur Markttransparenz führte der Obere Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Freistaat Bayern deshalb bei den 96 Geschäftsstellen im Juli 2024 eine aktuelle Trendabfrage (pdf) durch.

Immobilien­markt­bericht Bayern 2024

Der Obere Gutachterausschuss Bayern hat in Zusammenarbeit mit den bayerischen Gutachterausschüssen den sechsten Immobilienmarktbericht Bayern erarbeitet.

Am 17. Juni 2024 wurde der Bericht durch Herrn Christian Bernreiter, Bayerischer Staatsminister für Wohnen, Bau und Verkehr und Frau Gudrun Eder, Vorsitzende des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Freistaat Bayern vorgestellt. ( Pressemitteilung StMB )

Zur Steigerung der Transparenz auf dem Grundstücksmarkt und für eine einfache und bürgerfreundliche Handhabung ist die digitale Version des
Immobilienmarktberichts Bayern 2024
kostenfrei im PDF-Format bereitgestellt.

Die bereits erschienenen Immobilienmarktberichte Bayern können auf der Internetseite www.boris-bayern.de erworben werden.

 

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