Gutachten
Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte erstellen auf Antrag Gutachten über den Verkehrswert von unbebauten und bebauten Grundstücken sowie über den Wert von Rechten, die an Grundstücken lasten. Die Gutachterausschüsse fertigen darüber hinaus auch Gutachten über entschädigungsrechtliche Sachverhalte in Enteignungsverfahren und ermitteln im Rahmen von städtebaulichen Sanierungsverfahren die sanierungsbedingten Bodenwerterhöhungen.
Verkehrswertgutachten werden durch die Gutachterausschüsse ausschließlich auf Antrag von Eigentümern, Inhabern von Rechten, Behörden, Gerichten und Justizbehörden gefertigt.
Definition Verkehrswert
Ermittelt werden dabei Verkehrswerte (Marktwerte), „die in dem Zeitpunkt, auf den sich die Wertermittlung bezieht im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wären“.
Gesetzliche Grundlage
Gesetzliche Grundlage für die Ausfertigung von Gutachten sind die Inhalte des Baugesetzbuches (BauGB) und der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV). Darüber hinaus werden auch die Inhalte der Sachwert-, Vergleichswert- und der Ertragswertrichtlinie berücksichtigt. Die Gutachten haben keine bindende Wirkung, außer es ist gesetzlich bestimmt oder vereinbart.
Antragstellung
Anträge auf die Ermittlung von Verkehrswerten können bei den Geschäftsstellen der zuständigen Gutachterausschüsse gestellt werden.