Gutachterausschüsse im Freistaat Bayern Gutachter­aus­schüsse im Freistaat Bayern
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Gutachter­ausschüsse

Die Gutachterausschüsse wurden in Deutschland mit dem Wegfall des Preisstopps nach dem 2. Weltkrieg und der Einführung des Bundesbaugesetzes (BBauG) 1960 eingeführt. Sie wirken in Bayern in den Zuständigkeitsbereichen von 25 kreisfreien Städten und 71 Landkreisen. Die Aufgabe der Gutachterausschüsse besteht darin, die Transparenz am Grundstücksmarkt zu gewährleisten und damit Spekulationsblasen entgegen zu wirken.

Kaufpreissammlung

Arbeitsgrundlage für die Gutachterausschüsse ist die Kaufpreissammlung. Hierfür erhalten die Gutachterausschüsse gemäß Baugesetzbuch sämtliche Notariatsverträge über Grundstückstransaktionen in ihrem Zuständigkeitsbereich. Diese werden gesammelt und anonymisiert ausgewertet. Die der Markttransparenz dienenden sowie zur Ermittlung von Verkehrswerten erforderlichen Daten werden in Form von Bodenrichtwerten und Marktberichten veröffentlicht.

Auskünfte aus der Kaufpreissammlung können bei Nachweis eines berechtigten Interesses gegen Gebühr gewährt werden. Auskünfte aus der Kaufpreissammlung werden grundsätzlich in anonymisierter Form gewährt. Lediglich einer kleinen Gruppe von Sachverständigen für die Bewertung unbebauter und bebauter Grundstücke sind zu Vergleichszwecken bei der Gutachtenerstellung auch volle Datensätze zugänglich. Auch hierbei wird jedoch der Datenschutz gewährleistet. Nach § 11 Abs. 4 der Bayerischen Gutachterausschussverordnung (BayGaV) dürfen grundstücksbezogene Auskünfte nur an Personen erteilt werden, die einer gesetzlichen Schweigepflicht nach § 203 StGB oder einer gleichwertigen Verpflichtung zur Wahrung der Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Eine einmalige Verpflichtung eines Gutachterausschusses nach dem Verpflichtungsgesetz ist ausreichend wenn die Verpflichtungserklärung nicht nur auf den Einzelfall, bzw. einen einzelnen Gutachterausschuss, sondern generell auf grundstücksbezogene Auskünfte aus der Kaufpreissammlung zum Zwecke der Wertermittlung bezieht. Die Sachverständigen haben die einmal vorgenommene Verpflichtung bei der Einholung von weiteren Auskünften vor den Gutachterausschüssen unaufgefordert vorzulegen.

Zusammensetzung der Gutachterausschüsse

Um die Neutralität der Gutachterausschüsse zu gewährleisten und zu sichern, wurden die Gutachterausschüsse als selbständige, unabhängige und nicht an Weisungen gebundene Gremien gesetzlich verankert. Die Mitglieder der Gutachterausschüsse wirken bis auf den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter als ehrenamtliche Sachverständige aus verschiedensten Fachgebieten im Bereich der Immobilienwertermittlung. Durch dieses breite Spektrum wird die hohe Fachkompetenz der Gutachterausschüsse geprägt. Die Gutachterausschüsse bedienen sich Geschäftsstellen, die bei den jeweiligen Kreisverwaltungsbehörden angesiedelt sind.

Obere Gutachterausschüsse

Seit dem Jahr 2009 wurde vom Bundesgesetzgeber die Schaffung Oberer Gutachterausschüsse in den einzelnen Bundesländern vorgeschrieben.

 

 

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PRESSEMITTEILUNG

Am 24. Juni 2026 wurde der neue Immobilienmarktbericht Bayern 2026 durch Bauminister Christian Bernreiter, Gudrun Reicheneder, Vorsitzende des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Freistaat Bayern und Rainer Haselbeck, Regierungspräsident von Niederbayern in München vorgestellt. (Pressemitteilung StMB)

Immobilien­markt­bericht Bayern 2026

Der Obere Gutachterausschuss Bayern hat in Zusammenarbeit mit den bayerischen Gutachterausschüssen den siebten Immobilienmarktbericht Bayern erarbeitet.

Zur Steigerung der Transparenz auf dem Grundstücksmarkt und für eine einfache und bürgerfreundliche Handhabung ist die digitale Version des 
Immobilienmarktberichts Bayern 2026 
kostenfrei im PDF-Format bereitgestellt.

 

NEU: DASHBOARDS

Erstmalig ergänzen interaktiv aufbereitete
Dashboards den neuen Immobilienmarktbericht Bayern 2026 und ermöglichen einen anschaulichen, individuellen Zugang zu ausgewählten Marktdaten.

Immobilien­markt­bericht Deutschland 2025

Der Arbeitskreis der amtlichen Gutachterausschüsse hat am 15.12.2025 den  Immobilienmarktbericht für Deutschland 2025 veröffentlicht.

Grundlage des Immobilienmarktberichts sind Daten aus den jährlich knapp 1 Mio. Kaufverträgen, die den Gutachterausschüssen in Deutschland zur Auswertung vorliegen. Autoren sind Vorsitzende der Oberen Gutachterausschüsse und Gutachterausschüsse oder Leiter von Zentralen Geschäftsstellen in Deutschland, sowie Wissenschaftler des BBSR.

Immobilienmarktbericht Deutschland 2025
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