Gutachterausschüsse
Die Gutachterausschüsse wurden in Deutschland mit dem Wegfall des Preisstopps nach dem 2. Weltkrieg und der Einführung des Bundesbaugesetzes (BBauG) 1960 eingeführt. Sie wirken in Bayern in den Zuständigkeitsbereichen von 25 kreisfreien Städten und 71 Landkreisen. Die Aufgabe der Gutachterausschüsse besteht darin, die Transparenz am Grundstücksmarkt zu gewährleisten und damit Spekulationsblasen entgegen zu wirken.
Kaufpreissammlung
Arbeitsgrundlage für die Gutachterausschüsse ist die Kaufpreissammlung. Hierfür erhalten die Gutachterausschüsse gemäß Baugesetzbuch sämtliche Notariatsverträge über Grundstückstransaktionen in ihrem Zuständigkeitsbereich. Diese werden gesammelt und anonymisiert ausgewertet. Die der Markttransparenz dienenden sowie zur Ermittlung von Verkehrswerten erforderlichen Daten werden in Form von Bodenrichtwerten und Marktberichten veröffentlicht.
Auskünfte aus der Kaufpreissammlung können bei Nachweis eines berechtigten Interesses gegen Gebühr gewährt werden. Auskünfte aus der Kaufpreissammlung werden grundsätzlich in anonymisierter Form gewährt. Lediglich einer kleinen Gruppe von Sachverständigen für die Bewertung unbebauter und bebauter Immobilen sind zu Vergleichszwecken bei der Gutachtenerstellung auch volle Datensätze zugänglich. Auch hierbei wird jedoch der Datenschutz gewährleistet.
Zusammensetzung der Gutachterausschüsse
Um die Neutralität der Gutachterausschüsse zu gewährleisten und zu sichern, wurden die Gutachterausschüsse als selbständige, unabhängige und nicht an Weisungen gebundene Gremien gesetzlich verankert. Die Mitglieder der Gutachterausschüsse wirken bis auf den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter als ehrenamtliche Sachverständige aus verschiedensten Fachgebieten im Bereich der Immobilienwertermittlung. Durch dieses breite Spektrum wird die hohe Fachkompetenz der Gutachterausschüsse geprägt. Die Gutachterausschüsse bedienen sich Geschäftsstellen, die bei den jeweiligen Kreisverwaltungsbehörden angesiedelt sind.
Obere Gutachterausschüsse
Seit dem Jahr 2009 wurde vom Bundesgesetzgeber die Schaffung Oberer Gutachterausschüsse in den einzelnen Bundesländern vorgeschrieben.