Gutachterausschüsse im Freistaat Bayern Gutachter­aus­schüsse im Freistaat Bayern
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Gutachter­ausschüsse

Die Gutachterausschüsse wurden in Deutschland mit dem Wegfall des Preisstopps nach dem 2. Weltkrieg und der Einführung des Bundesbaugesetzes (BBauG) 1960 eingeführt. Sie wirken in Bayern in den Zuständigkeitsbereichen von 25 kreisfreien Städten und 71 Landkreisen. Die Aufgabe der Gutachterausschüsse besteht darin, die Transparenz am Grundstücksmarkt zu gewährleisten und damit Spekulationsblasen entgegen zu wirken.

Kaufpreissammlung

Arbeitsgrundlage für die Gutachterausschüsse ist die Kaufpreissammlung. Hierfür erhalten die Gutachterausschüsse gemäß Baugesetzbuch sämtliche Notariatsverträge über Grundstückstransaktionen in ihrem Zuständigkeitsbereich. Diese werden gesammelt und anonymisiert ausgewertet. Die der Markttransparenz dienenden sowie zur Ermittlung von Verkehrswerten erforderlichen Daten werden in Form von Bodenrichtwerten und Marktberichten veröffentlicht.

Auskünfte aus der Kaufpreissammlung können bei Nachweis eines berechtigten Interesses gegen Gebühr gewährt werden. Auskünfte aus der Kaufpreissammlung werden grundsätzlich in anonymisierter Form gewährt. Lediglich einer kleinen Gruppe von Sachverständigen für die Bewertung unbebauter und bebauter Immobilen sind zu Vergleichszwecken bei der Gutachtenerstellung auch volle Datensätze zugänglich. Auch hierbei wird jedoch der Datenschutz gewährleistet.

Zusammensetzung der Gutachterausschüsse

Um die Neutralität der Gutachterausschüsse zu gewährleisten und zu sichern, wurden die Gutachterausschüsse als selbständige, unabhängige und nicht an Weisungen gebundene Gremien gesetzlich verankert. Die Mitglieder der Gutachterausschüsse wirken bis auf den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter als ehrenamtliche Sachverständige aus verschiedensten Fachgebieten im Bereich der Immobilienwertermittlung. Durch dieses breite Spektrum wird die hohe Fachkompetenz der Gutachterausschüsse geprägt. Die Gutachterausschüsse bedienen sich Geschäftsstellen, die bei den jeweiligen Kreisverwaltungsbehörden angesiedelt sind.

Obere Gutachterausschüsse

Seit dem Jahr 2009 wurde vom Bundesgesetzgeber die Schaffung Oberer Gutachterausschüsse in den einzelnen Bundesländern vorgeschrieben.

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Trendabfrage­ 1. Halbjahr 2024

In Zeiten sich änderndem Verhalten auf dem Immobilienmarkt sind kurzfristige Indikatoren für die Marktteilnehmer hoch relevant.

Als Beitrag der bayerischen Gutachterausschüsse zur Markttransparenz führte der Obere Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Freistaat Bayern deshalb bei den 96 Geschäftsstellen im Juli 2024 eine aktuelle Trendabfrage (pdf)durch.

Immobilien­markt­bericht Bayern 2024

Der Obere Gutachterausschuss Bayern hat in Zusammenarbeit mit den bayerischen Gutachterausschüssen den sechsten Immobilienmarktbericht Bayern erarbeitet.

Am 17. Juni 2024 wurde der Bericht durch Herrn Christian Bernreiter, Bayerischer Staatsminister für Wohnen, Bau und Verkehr und Frau Gudrun Eder, Vorsitzende des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Freistaat Bayern vorgestellt. ( Pressemitteilung StMB )

Zur Steigerung der Transparenz auf dem Grundstücksmarkt und für eine einfache und bürgerfreundliche Handhabung ist die digitale Version des
Immobilienmarktberichts Bayern 2024
kostenfrei im PDF-Format bereitgestellt.

Die bereits erschienenen Immobilienmarktberichte Bayern können auf der Internetseite www.boris-bayern.de erworben werden.

 

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