Bodenrichtwerte
Zu den zentralen Aufgaben der Gutachterauschüsse gehört die Ableitung von Bodenrichtwerten. Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte, die für eine Mehrzahl vergleichbarer unbebauter Grundstücke in weitgehend homogenen Zonen bestimmt werden. Als Grundlage für die Ableitung von Bodenrichtwerten dient die bei den Gutachterausschüssen geführte Kaufpreissammlung.
Seit 2009 müssen Bodenrichtwerte flächendeckend für den jeweiligen Zuständigkeitsbereich ermittelt werden. Bodenrichtwerte werden für Bauland, werdendes Bauland sowie für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke im zweijährigen Rhythmus zum Stichtag 31. Dezember eines geraden Jahres bestimmt.
Auskunft über Bodenrichtwerte
Auskünfte über Bodenrichtwerte können in Bayern auf Grundlage des Kostengesetzes gegen Gebühr bei den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse erworben werden. Da die Bodenrichtwerte auch in digitaler Form vorliegen, können sie auch über das Portal www.bodenrichtwerte.bayern.de bezogen werden.
BORIS-Deutschland
Seit 12. März 2019 ist das Portal BORIS-D als gemeinschaftliches Projekt mehrer Bundesländer online. Hier können Informationen über die Bodenrichtwerte einheitlich, webbasiert und leicht zugänglich durch die breite Öffentlichkeit eingesehen werden. Für den Bereich des Freistaats Bayern ist eine Weiterleitung zum Landesportal hinterlegt.