Gutachterausschüsse im Freistaat Bayern Gutachter­aus­schüsse im Freistaat Bayern
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Boden­richt­werte

+++ Hinweis +++
Für die Neuberechnung der Grundsteuer im Freistaat Bayern werden keine Bodenrichtwerte benötigt.

Zentrale Anlaufstelle für Bodenrichtwertauskünfte in Bayern ist das Portal:

www.bodenrichtwerte.bayern.de

Amtliche Auskünfte über die Bodenrichtwerte bei den Gutachterausschüssen sind gemäß bayerischem Kostengesetz gebührenpflichtig. Die reine Einsichtnahme ist bei einigen Gutachterausschüssen kostenlos.

Was sind Bodenrichtwerte?

Die Ableitung von Bodenrichtwerten gehört zu den zentralen Aufgaben der Gutachterauschüsse.

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte in €/m², die für eine Mehrzahl vergleichbarer unbebauter Grundstücke in einer Zone bestimmt werden.

Als Grundlage für die Ableitung von Bodenrichtwerten dient die bei den Gutachterausschüssen geführte Kaufpreissammlung über tatsächliche Transaktionen.

Bodenrichtwerte werden für Bauland, werdendes Bauland sowie für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke im zweijährigen Rhythmus zum Anfang eines jeden geraden Jahres bestimmt.

Bodenrichtwerte sind für die Steuerbemessung bindend, haben für private Kaufpreisfindungen jedoch nur "Richtwert"-Charakter.

BORIS-Deutschland

Seit 12. März 2019 ist das Portal BORIS-D als gemeinschaftliches Projekt mehrer Bundesländer online. Hier können Informationen über die Bodenrichtwerte einheitlich, webbasiert und leicht zugänglich durch die breite Öffentlichkeit eingesehen werden. Für den Bereich des Freistaats Bayern ist eine Weiterleitung zum Landesportal hinterlegt.

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Hinweis: Für die Neuberechnung der Grundsteuer im Freistaat Bayern werden keine Bodenrichtwerte benötigt.

Immobilien­markt­bericht Deutschland 2023

Der Arbeitskreis der Oberen Gutachterausschüsse (AK OGA) hat  den  Immobilienmarktbericht für Deutschland 2023 veröffentlicht.

Der Bericht enthält Angaben zu den Umsatzzahlen auf dem Immobilienmarkt - wie Transaktionen-, Flächen- und Geldumsätze -, Preisniveaus sowie Preisentwicklungen zu den Teilmärkten Wohnimmobilien, bebaute Wirtschaftsimmobilien, Bauland sowie Agrar- und Forstimmobilien. Autoren sind Vorsitzende der Oberen Gutachterausschüsse oder Leiter von Zentralen Geschäftsstellen in Deutschland sowie Wissenschaftler des Bundesamts für Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung.

Ausgewählte Inhalte des Immobilienmarktberichtes stehen in interaktiven Dashboards bereit.

Immobilien­markt­bericht Bayern 2022

Der Obere Gutachterausschuss Bayern hat in Zusammenarbeit mit den bayerischen Gutachterausschüsse den fünften Immobilienmarktbericht Bayern erarbeitet.

Am 23. Juni 2022 wurde der Bericht durch Frau Ingrid Simet, Ministerialdirektorin im Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr und Herrn Maximilian Karl, Vorsitzender des Oberen Gut­achter­aus­schus­ses für Grundstücks­werte im Freistaat Bayern vorgestellt (Pressemitteilung StMB).

Eine Zusammenfassung (*.pdf |1,8 MB)  kann eingesehen werden. Der Bericht kann auf boris-bayern.de käuflich erworben werden.

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